Velten II. Burgk, 15621646 (84 Jahre alt)

Name
Velten II. /Burgk/
Nachname
Burgk
Vornamen
Velten II.
Auch bekannt als
Valentin Burck
Geburt
Beruf
Landsetzer, VG-Schöffe
Geburt einer Schwester
Tod eines mütterlichen Großvaters
Geburt einer Schwester
Tod eines väterlichen Großvaters
Geburt einer Tochter
Heirat
Geburt einer Tochter
Geburt eines Enkelsohns
Heirat
Tod eines Bruders
Tod einer Ehefrau
Tod einer Schwester
Tod eines Vaters
Tod einer Schwester
Details zur Zitierung: KB I, 1636-1771
Bestattung einer Schwester
Details zur Zitierung: KB I, 1636-1771
Tod einer Ehefrau
Tod einer Mutter
Tod
Bestattung
Familie mit Eltern
Vater
15371636
Geburt: vor 1537 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 1636Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Mutter
1540
Geburt: vor 1540 40 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heiratvor 1560Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
1 Jahr
älterer Bruder
15601625
Geburt: um 1560 23 20 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: 1625Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
3 Jahre
er selbst
15621646
Geburt: um 1562 25 22 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 14. September 1646Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
13 Jahre
jüngere Schwester
15741640
Geburt: um 1574 37 34 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 7. März 1640Hüttenberg/Hörnsheim, Lahn-Dill-Kreis, Hessen, Deutschland
6 Jahre
jüngere Schwester
15791630
Geburt: vor 1579 42 39 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1630Hüttenberg/Rechtenbach, Lahn-Dill-Kreis, Hessen, Deutschland
Familie mit NN NN
er selbst
15621646
Geburt: um 1562 25 22 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 14. September 1646Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Ehefrau
15531625
Geburt: vor 1553Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 18. September 1625Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heiratvor 1589Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
-3 Jahre
Tochter
1585
Geburt: um 1585 23 32 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
10 Jahre
Tochter
15941660
Geburt: um 1594 32 41 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1660Langgöns, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Familie mit Enchen Fritz
er selbst
15621646
Geburt: um 1562 25 22 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 14. September 1646Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Ehefrau
15851644
Geburt: um 1585Gießen/Lützellinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1644Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heirat18. September 1625Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Johannes I. Wentzel + NN NN
Partnerins Partner
15501589
Geburt: vor 1550Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 1589Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Ehefrau
15531625
Geburt: vor 1553Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 18. September 1625Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heiratum 1573Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
1 Jahr
Stiefsohn
15731658
Geburt: um 1573 23 20 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 7. März 1658Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
3 Jahre
Stieftochter
15751619
Geburt: um 1575 25 22 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: 7. November 1619Butzbach, Wetteraukreis, Hessen, Deutschland
6 Jahre
Stiefsohn
15801635
Geburt: um 1580 30 27 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: um 1635Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
7 Jahre
Stiefsohn
15861654
Geburt: vor 1586 36 33 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: 4. Juni 1654Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Notiz

*: [Err. nach Altersangabe im Sterbeintrag.]
oo 1: [Nach Dr. Faber, 29,14. Bedenken siehe unten. Datum nach VGA.]
oo 2: KB 1 Lützellinden; Seite 15 R; 1625:
Montags den 18 t(en) Septemb: ist Enchen Johann/(es?)
Fritz(en) s: hin(er)laßen dochter alhier abgereist vndt
mit Velten Burcken Landsetzern Zu leistern (Leihgestern)
zur Kirch(en) gang(en).
[Es muß davon ausgegangen werden, daß diese Ehe seine 2. Ehe ist; sie ist bei Dr. Faber nicht angegeben.]
#: [84 Jahre; nach Dr. Faber, 29,14.]

Beruf: Landsetzer 1620-1640.

29,14 bei Dr. Faber:
Velten II. (Valentin), Veltens I. S(ohn) (4); Li 1593-1640; K 1588-1616; stadenfrei; Landsetzer; (* err.) 1562; # 14.9.1646, 84 Jahre; oo Johannes Wentzels Witwe, verwitwete Adam Jung; die Frau stiftet 1644 5 Gulden für die Schule.

Dr Faber, 247,8:
„Johannes I., K: 1575-1586; 1588: Johannes Wentzels Weib;
LI 1589: Johannes Wentzels Witwe; Johannes Wentzel oo vor 1573 Adam Jungs Witwe (vergl. Nr. 123/1!); + nach 1644 (oo III Velten Burck, Nr. 29/14); die Witwe stiftet 1644 5 Gulden für die Schule; die Zinsen sollen ihre rechten und ihre Stiefkinder bezahlen; als Söhne von Johannes Wentzel werden genannt: Jacob, Georg und Gilbert.“
[Hier wird alles noch verwirrender. Nach KB Lützellinden muß Velten Burck mit Enchen, Johannes Fritzen Tochter aus Lützellinden (oder mit einer dritten Frau) verheiratet gewesen sein. Enchen Fritz kann nun aber keinesfalls die Mutter von Johannes Wentzels Kinder gewesen sein!
Auch weist der Ausdruck „Stiefkinder“ eindeutig darauf hin, daß sie nicht die Mutter von allen Kindern war!
Logisch möglich wäre nur, daß Enchen Fritz nicht allzu lange lebte, und Velten Burck in einer 3. Ehe die Witwe von Johannes Wentzel heiratete. Dann würde es mit „rechten und Stiefkindern“ hinkommen; dann wäre sie aber nicht die Mutter von Velten Burcks Kindern.
Wenn Enchen Fritz die Stifterin ist, müßte sie noch eigene Kinder mit Velten Burck gehabt haben. Solche werden in den VGA aber nicht genannt als Erben. Dann ergäbe zwar auch der Ausdruck Stiefkinder einen Sinn, allerdings hätte sie mit Johannes Wentzels Kindern nichts zu tun.]

359 FB Leihg. gnt. als Vater v. Catharina Jung, geb. Burck. Er selbst ist nicht mit eigener Familiennummer verzeichnet. [Diese Angabe kann aber nicht stimmen, da nach VGA Johannes Jung nicht sein Schwiegersohn, sondern sein Enkel ist!]

Nennungen bei Stumpf:
1593: Velten Burck.
1599: Veldten Borgk st.fr..
1620: Velten Burgk, Landsetzer.
1629: Velten Borgk, Landsetzer.
1640: Velten Burgk, Landsetzer.
1640: Kriegsschaden: 14.

[Die 3 Ehen seiner 1. Frau, waren hier zuerst eingetragen nach Dr. Faber, konnten aber auf keinen Fall stimmen. Ein Sohn aus zweiter Ehe hätte danach eine Enkelin aus erster Ehe geheiratet!!
Außerdem sollte sie vor 1573 in 2. Ehe Johannes Wentzel geheiratet haben, obwohl ihr erster Mann, Adam Jung, 1575 nach Dr. Faber noch lebte und nach VGA wohl erst um 1583 gestorben ist.
Deshalb wurde diese Verbindung hier gelöscht.
Beibehalten wurde, daß die (erste) Ehefrau von Velten Burck die Witwe von Johannes Wentzel ist. Dies kann datenmäßig gerade noch so angehen, da bei Stumpf 1589 „Johannes Wentzels Ww.“ genannt wird. Velten Burck wird in dieser Liste noch nicht genannt. Er muß aber nach VGA vor Quasimodogeniti 1589 verheiratet gewesen sein, da er in die Vogtgüter seiner Frau eingesetzt wird.
Eine Erbschaft von Johannes Wentzel ist in den VGA vorher (ab 1578) nicht dokumentiert, weshalb auch die Gleichsetzung von Johannes Wentzels Ww. mit Velten Burcks erster Frau in Zweifel gezogen werden kann.
Da es aber noch möglich ist, daß sie ihr erstes Kind um 1573 und ihr letztes bekanntes Kind um 1594 geboren haben soll, wurde die Verbindung vorerst beibehalten.][Siehe auch oben die Zweifel, die sich aus der Stiftung 1644 ergeben!]

Nach einem Eintrag im Vogteigerichtsbuch Allendorf/Lahn von 1618 ergibt sich aber ganz eindeutig, daß der Vater von Velten Burgk Hans Burgk war; auch die Geschwister ergeben sich aus diesem Eintrag:
Ins. Velten Burgk zu Leigestern Gerichtlich Ingesetzt In sein Ahntheill VogtGutt so Ihme vom Vatter Hanß Burgk Ubergeben und Erblich hingestelt worden.
Ins. Johannes Burgk zu Linden dergleichen Gerichtlich Ingesetzt, In sein Ahntheill Vogt Gutt, so Ihme gleichfalß vom Vatter Erblich Ubergeben worden.
Ins. Jorg Neidell von Hornsheim dergleichen Gerichtlich Ingesetzt, In seiner
Haußfrawen Catharinen Ahntheill VogtGut, so Ihr gleichfalß vom Vatter
Erblich vbergeben worden.
Ins. Margaretha, Casparj Wagnerß Verlassen Wittib In Grossen Rechtenbach
dergleichen Gerichtlich Ingesetzt, In Ihr Ahntheill VogtGutt so Ihr vom
Vatter Erblich Vbergeben worden.

Weitere Einträge in den VGA:
1589:
Abraham Zu Leigstern Ist Gerichtlich(en) Ingesetztt Inn eyn Placklin ackers ahm Rudüng So ehr Erblich vmb Adams Hanß(en) vmb Fünff guld(en) erKaufft hatt vnd gildt daselbige Ackerchen sein theil Voigtweiß.

Valtin Borg würth Voigtman vff alles Voigtguth So ehr Zu seyner Haüsf(rau) Inn seynem ehlich bekomm(en).
[Ob ein Zusammenhang zwischen beiden Einträgen besteht, ist nicht ersichtlich.] [Um diese Zeit sind die Einträge meist sehr genau; leider wird bei ihm die „Hausfrau“ nicht weiter benannt als Tochter oder Witwe.]

1612:
CasPar Eckhardt Von Grossen Linden, Gerichtlichen Ingesetzt In Ein halben Morgen Wissen Vngefehr In der Newen Wissen Leigester Termineij ahn Velten Burgken gelegen, So ermelter CasPar Vmb Milcher Jungen daselbst Zu Grossen Linden ahn sich erblichen arkaudt Hatt, Gibt Jarlichen Ein Seffter Vögtweitzen vff disen Vogthoff, Vndt daß fünffte Jahr daran vnder den Miterben wegen der Handtreich gefreihet /.

1613:
Ahnstellung der Herren Schultheissen, demnach Etliche Schöpffen dieses VögtGerichtß, Zum theill durch Gotteß Schickung todts verfahren, theils aber alterß halbern das Gericht Nicht ferner Vertretten konnten, Alß(Also?) haben die Herren Schultheissen ahnstellung gethan, die Herren ahnwesende Schöpffen dahin bedacht sein wollen, daß ahn dero erledigte stellen Ander düchtige personen Vndt Menner ahngeordnet wurden, die dem Gericht Nach Vermogen gebührender Massen, Vorstehen Mechten, Daruff die Herren Schöpffen Vnderredung gepflogen, Vndt folgent personen
                                                       (Seite 91)
Mit Nahmen, Velten Burgk, vndt Johanneß Heß von Leigestern, aber dan auch Baltzer Christman Zu Aldendorff, Vorgeschlagte Vndt ahngeMeldet Welche auch mit vfgelegtem Eydt Vndt Pflicht ahngenommen vndt darzu admittirt word.

Her Adam Willius pfarher Zu Leigstern, Gerichtlich Ingesetzt Ein halben Morgen vndt ij Ruden Wissen Vögt Gutt, In Leigster Termineij In der (?)Xerben wissen gnt gelegen, beneben Velten Burgken daselbsten, So er vmb Caspar Eckhardt Von Grossen Linden vor -- 95. f. Erblich ahnerkaufft, Gibt Jarlich Ein Sefter Weitzen vff den Vogthoff den E. vndt E. Junckern, Jedoch daß fünfte Jahr davon Vnder den Mit Erben wegen der Handtreich gefreihet.

1614:
Jörg Moller Von Langönß Gerichtlich Ingesetzt In Ein Sodell vndt zwolf Ruden wissen [darüber eingefügt: Vngefehr] In der Newen wissen Leigster Termineij gelegen, So Ihme wegen seiner Hausfrawen Cathrein Von Velten Burgken seinem Schweher Zu Leigstern Zur Breudtgabe gegeben vndt Zugestlt word(en).

1619:
Velten Burgk von Leigstern Gerichtlichen Ingesetzt, In die Halffte der VogtGuter so er vmb Jörg Neitell Vndt Caspar Wagnerß Hausfraw zu Rechtenbach Vor ander Guter ertauscht.

Johannes Burgk von Grossen Linden Gerichtlich Ingesetzt In die Halffte der VogtGüter, so er Vmb Jörg Neitell vndt Caspar Wagnerß Witwe zu Rechtenbach Vor andere Guter ertauscht.

1639:
Johanneß Jung wirt gericht ingesetzt auf daß vogt guht so Ihm Velden burck sein altvatter vbergeben hatt.

Johanneß Jung wirt gerichtlich in gesetzt wie hir hofs Recht ist In ein acker Ka ri Vmb Jorg mollern von lan gunß vorm walt gelegen.

Hanß Hedterich von Watzeborn [Eintrag bis hierher gestrichen, auch das G] wirt gerichtlich ingesetzt wie hier hoffs recht ist so Ihm Velden Burk vbergeben hatt.
fritz vogt wirt gerichtlich ingesetzt vf seiner frawen vogtguht.

[Nach diesem Eintrag ist er der Großvater von Johannes Jung und nicht der Schwiegervater!]

1642:
Veldes burcken weib Elisabeth lest sich gerichtlich insetzen vf etlich wisen so sie von ihrem man S. Von Stoffel Pommern von Langgonß Vor 80 f erblich bekommen hat gibt Jarlich j seffter weiß vnd daß 4 theil am schincken
[Dieser Eintrag paßt vom Namen her nicht auf seine 2. Frau. In Langgöns werden auch viele „Burck“ genannt, aber kein Velten; allerdings wird 1640 genannt: „Velten Brückels Fr. Elisabeth.“]

1647:
(Großer Einsatz)
Johan Glockegiesser undt Johannes Jung [nachträglich eingefügt: undt Hanß Hetterich] werden gerichtlich eingesetzt auf Velden Burcken Vogt güter von Leigestern auf ein wissen neben Joes Burcken erben von linden undt auf ein garten ahn die(der?) stegel(?) der nidern garten.

1648:
Johannes Jung von Leystern Läßt sich gerichtlich einsetzen Vf des niderngarten Landt(?) ein wieß so an Joes Burcken erben gelegen, so er Anthoniuß Möller undt Hanß Hettrichen abgekaufft hat.

[Bisheriges Fazit: Velten Burgk hatte ganz sicher 2 Töchter.
Eine, Crein/Catharina, ist 1614 mit Georg/Jörg Möller in Langgöns verheiratet. Nach Dr. Faber, 76,3, heiratet sie als dessen Witwe am 11.03.1641 in Leihgestern Johannes Glockengießer. Deshalb wird dieser 1647 auch als Erbe von Velten Burgk genannt.
Die andere, vmtl. „Margreth“, ist mit dem Vater von Johannes Jung, dem er 1639 als seinem Enkel Vogtland übergibt. Dieser schon verstorbene Vater war vmtl. auch ein Johannes Jung, gestorben 1630, siehe dort.

Wie der etwas stiefmütterlich behandelte „Hanß Hetterich“ (von Watzenborn?), der 1639 wieder gestrichen und 1647 nachgetragen wird, zum Erben von Velten Burgk wird, war bisher noch nicht zu klären. Ebenso nicht, ob der 1639 genannte Fritz Vogt zu den Erben gehört.
Hans Hetterich könnte der 2. Ehemann von „Margreth“ sein; er könnte aber auch mit einer Schwester des Enkels Johannes Jung verheiratet gewesen sein, oder sogar mit einer weiteren Tochter von Velten Burgk.
Hans Hetterich ist wohl identisch mit 388 im FB Watzenborn-Steinberg. Für ihn wird eine erste Ehe am 02.12.1627 mit Elisabeth Dorn(Dern?) angegeben. Diese soll „vor 1639“ gestorben sein. Trotzdem ist ein Sohn Johannes, getauft am 14.04.1639 zu dieser Ehe eingetragen. Dann ist eine 2. Ehefrau nach Patenschaft „(Patin 3.4.1642 „Maria, Hans Hedrichs Hausfrau“)“ eingetragen. Hier könnte es sich um die gesuchte Erbin von Velten Burgk handeln.]