Johannes Heerd, 15451608 (63 Jahre alt)

Name
Johannes /Heerd/
Nachname
Heerd
Vornamen
Johannes
Auch bekannt als
Johannes Hayett; Hayrd; Hert; Herth
Familie mit Eltern
Vater
15071593
Geburt: vor 1507 30 Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 1593Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heiratum 1545Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
1 Jahr
er selbst
15451608
Geburt: um 1545 38 Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 4. April 1608Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Familie mit Anna Seipp
er selbst
15451608
Geburt: um 1545 38 Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 4. April 1608Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Ehefrau
15501621
Geburt: um 1550 30 Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 9. April 1621Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heiratum 1570Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
1 Jahr
Sohn
15701641
Geburt: um 1570 25 20 Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 3. Mai 1641Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
6 Jahre
Sohn
1575
Geburt: um 1575 30 25 Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
23 Jahre
Tochter
15971635
Geburt: vor 1597 52 47 Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: 1635Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
-10 Jahre
Sohn
15861658
Geburt: 1586 41 36 Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: 2. April 1658Wetzlar, Lahn-Dill-Kreis, Hessen, Deutschland
5 Jahre
Sohn
1590
Geburt: um 1590 45 40 Linden/Großen-Linden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Notiz

*: [Geschätzt.]
oo 1: [Nach VGA.]
+: [Er ist vmtl. vor Montag nach Quasimodogeniti 1608 verstorben, da bei der Übergabe an den Sohn Johannes nur die Mutter genannt wird. Sicher ist er vor Montag nach Quasimodogeniti 1621 verstorben, da in der Übergabe an den Sohn Jacob beide Eltern als verstorben genannt werden.]

Nach Vogteigerichtsbuch Allendorf/Lahn, 1586, ist seine Frau sicher eine Schwester von David Seyp und Johannes Seyp, Schulmeister. Eine Schwester seiner Frau ist mit Tobias Stockhausen verheiratet. Allen vier werden von der Mutter/Schwiegermutter (leider ohne Namen) Vogtgüter erblich übergeben, ihr Mann ist schon verstorben.

1. Q.: Johann Bayer-Ausdrucke. Siehe die ausführlichen Anmerkungen
dort (Nachweise II). Er wird sowohl als Vater von Johannes, als auch von
Anna Eulalia in dieser Version genannt. (siehe Anmerkungen dort.)
Der Ältere, Gerichtsschöffe, Gastwirt.
[Nach VGA sind für ihn als Kinder nur die Söhne Johannes und Jacob (Pfarrer in Wetzlar) belegbar.]

Nennungen bei Stumpf in Großen-Linden:
1568 und 1578 wird er noch nicht genannt.
1589: Johan Herth, Schöffe, st. f. [Hier ist er gemeint.]
1593: Johannes Harth d. Alt; Johannes Hardt der Junger st. f.;
Johann Herdt st. f. [Die letzte Nennungen muß sich auf ihn beziehen.]
1599: Johannes Hardt d. Jung, st.f.; Johannes Ha(i)rdt d. Alt. st. f.;
Johann Heirdt, Wirt, Schöffe. [Hier muß oben er, unten der Sohn gemeint
sein.]
1617; Wallsteuerliste: Johannes Hart – 233 ư; Johann Harten Ww. – 2210.
[Der letzte Eintrag gilt vmtl. seiner Witwe.]
Johannes Heierdt (Herd?) – 1742. [Dieser Eintrag gilt dem Sohn.]
1620: Hans Harth; Johannes Harth, frei; Johann Heirdt, Schöffe.

Nennungen in den VGA:
1579:
Johann Hayrd würd vf diese volgende Voigt güth(er) Nemlich and(er)thalb virtell ackers Im HarsPar(Haesper?) eyn Ahnwend(er) gerichtlich Ingesetztt So ehr Erblich erkKaütt vmb Henn Krockhenn von Langünß, Ist also auch mit holtz vnd halm wie recht Ingsetzt.
[Da kein Ort genannt wird, ist nicht ganz sicher, ob er gemeint ist. Aber die Leihgesterner Familie „Herth“ scheint kein Vogtgut besessen zu haben.]

1686:
Es werd(en) heut dato dj Ehrenw. Vnd wolgelarth(en) vnd vorsichtigen. Er Thobias Stockheüß(en), Capellan, Johannes SeyP schulmeist(er) Zu Lind(en) So aüch Dauid SeyP vnd Johannes Hayett Ir schwag(er) Gerichttlich Ingesetz nach ordnung dises Gerichts gewonheit Inn alle voigt guther So Itzige Irr Schw[= gestrichen] Mutter vnd Schwigerfraw vom Vatter selig(en) vnd Ir In anherbett Irren Itzgrn Kindern vnd Dochtermannern Erblich vbergeb(en).

1595:
Johannes SeyP Ist gerichtlich vnd Erblich Ingesetztt Inn alles Voigttguths drittetheil So ehr mit seynen Schwagern vmb Iren Brüder vnd Schwager Dauid SeyPen Erblich erkaufft.

Johan Hayrth Ist Inn gleicher maß(en) obgnten Schwagers Erblich(en) Inn Dauid verkauffte voigtgüth als Kaufer erKantt.

Dweill aber M. Tobias Stockheuß(en) nichts gründliche bericht bekomen In solch(en) Mitterbkauff wo ehr von Dauid(en) Voigtguth hette p will desweg(en) dem Gericht vnd hoiff nichts (?)Fbgebroch(en) sondern bewilligt hab(en) drümb Zuthun was billich Da Im von Dauid(en) Voigtguth Zbekomm(en) benamet würdt.

1608:
Johanneß Herrt Von Großen Linden Gerichtlichen Ingesetzt In sein Ahntheill VogtGutt, so Ihme von der Mutter zugestelt vndt vbergeben worden./.

1621:
Her Jacobuß Hertius Gerichtlich ingesetzt In sein gebuhrendt Ahntheill VögtGütt, so Ihme Von seinen Eltern ahnerstorben vndt heimgefallen:/.

[Dies sind die einzigen dokumentierten Vererbungungen des obigen Vogtgutes.]

1655:
Anthonius schmidt wirdt gerichtlich ingesetzt leij weiß Zu grossen lind(en) auf H. Jacobs Vogt gütter Von wetzlar.

Lorentz thiel wirdt gerichtlich in gesetzt leyh weiß Zu grossen lind(en) auf H. Jacob Hairten Pfarrhers vogt gütter.

Caspar Heirt von grossen linden begert im namen seines Vettern H. Jacob Heirtten von wetzlar daß ihm doch möcht ein verzeichnus gegeben werde seiner vogt gütter.
Die H. schöffen er Kennen hirauff weil nie mahls dergleichen vorbracht wehre, woltn sie sein begehren hiermit an die Vogt Juncker Zu fordern ver wißen haben stelln es denen anheim woltn sich die Hauß genossen als dan auch er Klären.