Peters Johannes Donges, 15551584 (29 Jahre alt)

Name
Peters Johannes /Donges/
Nachname
Donges
Vornamen
Peters Johannes
Familie mit Eltern
Vater
15281578
Geburt: vor 1528 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 1578Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Mutter
1530
Geburt: um 1530Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heiratum 1550Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
1 Jahr
älterer Bruder
15501584
Geburt: um 1550 22 20 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 13. Juni 1584Gießen, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
6 Jahre
er selbst
15551584
Geburt: vor 1555 27 25 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 29. Februar 1584Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
4 Jahre
jüngerer Bruder
15581599
Geburt: vor 1558 30 28 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1599Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
1 Jahr
jüngerer Bruder
15581597
Geburt: vor 1558 30 28 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1597Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
2 Jahre
jüngere Schwester
15591584
Geburt: vor 1559 31 29 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 29. Februar 1584Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
22 Jahre
jüngere Schwester
15801579
Geburt: um 1580 52 50 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1579Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod
Details zur Zitierung: II,62
Notiz

*: [Geschätzt; 23 Jahre vor Heirat.]
oo: [Die Heirat muß vor 1578, dem err. Gebirtsjahr des Sohnes gewesen sein; Ehefrau nach VGA 1583.]
+: [Nach CGA.]

Er ist sicher ein Bruder von "Hanns Peter", auch „Peters Johannes Peter“ genannt, in Leihgestern. Siehe VGA, unten.

[CGA, II, 62]
29.02.1584
           Nach dem sich Irrung und gebrech(en) erhalt(en)
              haben, Zwisch(en) Jost(en) Hansenn Zu Lindes, vnd
                   Petern zu Lindes, Jost(en) Hanß(en) selig(en) Hausfrawen
                   bruder, des gleich(en) seines bruder Thonges nachge=
                   lass(nen) widwe, Anlangenede die ehebereddung
              Zwisch(en) Jost(en) Hanß(en), vnd Engenn seiner Hauß=
                   frawen selig.     Ist vff beuelch(Befehl) des H. Peter
                   Clotz(en) Renthmeisters. Auch uff begeren Jost(en)
                   Hanß(en), Heut dato diß exam(en) in rei memo=
              riam verhrichtet und gehalt(en),  vnd sind die
              Zeug(en) desweg(en) ChristoPherrn Craft schultheisß
              Zu Lindes. It(em) Gerlach(en) Stohr(en) vnd Jost(en) Bachma(nn)
              beide Scheff(en) des Centgerichtts, mitt eim leiblich(en)
              eid Pelad(en) erinnertt vnd verwiret(?) vnd hab(en)
              nach einander in sonders als sichs gehörtt, ab=
              gehort
1) Testis Thebes Joannes vo(n) Hernßheim quali=
                       ficatus. p hat deponirt
             Nach dem allerhant bereddung geplagen word(en)
             Sey der Ehlich Zwische(en) Thost(en) Hansen und Eng(en)
             seiner gesponß ,  Auch mit irer bruder(beider?) wisß(en) vnd
             willen nemlich also beschloß(en), was sie schon
             ererbtt hetten vnd Zusam(men) brecht(en), damitt söle(söln?)
             eins das ander beerben , da sie on hindrlasß(en)
             leibs erb(en) vor einander abstürben , Sey aber
             keins künfftig(en) anfals oder vffersterbens gedacht
             word(en)
2)3)4)    Michels Henrich vo(n) Hernßh(eim)   \
Testes    Peter von Lindes burger Zu Giessen   -
                  Philips Schmitt Zu Lindes   /
                  diese drei Zeuge(en) haben ein hellig vnd gleichermaßt(en)
             deponirt als Thebes Joannes
              Ac(tum?) den 29t(en) Februarij Anno p 84.
                                             Joannes Schiberstein Stattschreiber
                                                zu Gisßen p

[Aus dem obigen war nicht ganz klar, wessen Bruder er nun ist; der von „Josten Hans“ oder der von „Peter zu Lindes, burger in Gießen“. Er kann aber vom Namen her kein Bruder von „Josten Hans“ sein, der mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Sohn von „Ludwigs Jost“ ist.
Sein Vater kann aber nur „Peters Johannes“ gewesen sein.
In einem weiteren Eintrag, siehe CGA, I, 40, heißt es zum gleichen Thema:

# It(em) seines bruders [Links eingefügt.]
Thonges hausfraw[= gestr.] W. Anna

Jost(en) Hans zu Lindes hat in sach(en)
gegen seiner hausPrawen (hausFrawen?) selig Broder(?)
petern # zu Lindes belangendt der ehe=
bereddung p etlich Zeug(en) vffzulass(en)
der ober keit(?), abhören, Etzersche(?) im beisein
Christopher Crafft, schultheiß(en), Gerlach
Stohr vnd Jost Bachmann. beide Schef(fen) zu
Lindez vnd (?) wie die Zeug(en) mit ayd(?) belad(en)
steinen(?) vnd .... p vnd heb(en) daß ...
als folget

In weiteren Nennungen in den CGA heißt er meistens:
Peters Johannes Donges.
Seine Frau ist zuerst:
Peters Johannes Donges Wi(twe), später oft nur: Donges Anna.
Listen der Centner aus Lindes sind von 1578 bis 1588 erhalten. 1578 wird er noch nicht genannt.
1581: Peters Johannes Donges Witwe.
ca. 1583: Peters Johannes Donges w.
1585, 1586, 1588: Peters Johannes Donges w.

Nennungen im Vogteigerichtsbuch Allendorf:
Voigttgerichtt gehald(en) Anno 83 (Seite 15)
Montags Pg Quasi modo gtj
Groß Eynsätz
Hanns Peter Zu Leigsternn. [oder: Leihsternn]
Hanns Donges Zum Lindes.
Bernhardt vnd Johann Faulstich Zu Anrod.
Catharina Ir Schwegerin vnd Stifschwiger.
Hanns Schöfer Zu VolPershauß(en).
Kleyne Insetz
Christ Abrahamm Zu Leigstern württ nach Ordnung dises Gerichts Ingesetztt Erplich Inn alles seynes Vatterlichs Erb ahn stamm theil Darnach Inn den Acker halb ahn Rüdüng So ehr vom Schweher beKomen, Züm Dritten Inn seynes Schwager Paül(us) theil So ehr Im geschencKt.

[Letzter Eintrag von 1983:]
Hanns Ped(er) Zu Leigstern württ Gerichttlich Ingesetztt In das Voigtt
guth so ehr vmb seynen Bruder Dongeßen Erblich gedauschett.
[Da es sich bei dem ersten Eintrag um einen "großen Einsatz" handelt, kann keiner der genannten ein Kind eines Vogtmannes sein, denen wird der "klein Einsatz" gewährt. Diese Tatsache macht den Eintrag schwer verständlich. Es müßten demnach die Brüder Hans und Donges, sowie Bernhardt und Johann Faulstich (wohl auch Brüder oder Vater und Sohn?) jeweils die Tochter eines Verstorbenen geheiratet haben. Damit bleibt aber die Position der Catharina noch unklar. Bei den Einträgen fällt auf, daß der Schwager in heutigem Sinn auch meist als solcher niedergeschrieben ist, in der weiblichen Form oft als "schwegerin", bei "schwiger" ist der Schwiegervater/mutter gemeint.]