Josten Hans, 15551615 (60 Jahre alt)

Name
Josten /Hans/
Nachname
Hans
Vornamen
Josten
Auch bekannt als
Joisten Hannß; Jung Hanß
Familie mit Eltern
Vater
1565
Geburt: Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1565Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
älterer Bruder
15431578
Geburt: vor 1543 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: um 1578Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
13 Jahre
er selbst
15551615
Geburt: vor 1555 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 21. September 1615Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Schwester
1623
Geburt: Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 28. September 1623Gießen, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Familie mit Peters Johannes Enchen
er selbst
15551615
Geburt: vor 1555 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 21. September 1615Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Ehefrau
15591584
Geburt: vor 1559 31 29 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 29. Februar 1584Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heiratvor 1579Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
2 Jahre
Sohn
15801656
Geburt: um 1580 25 21 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 3. Dezember 1656Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
2 Jahre
Sohn
15811640
Geburt: um 1581 26 22 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1640Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
3 Jahre
Sohn
15831632
Geburt: vor 1583 28 24 Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 16. Februar 1632Gießen/Lützellinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Notiz

Stumpf, 30: 1617: Wallsteuerliste: Joisten Hans - 344 (Gulden Steuervermögen).

[CGA, Buch II, Seite 62:] 29.02.1584
           Nach dem sich Irrung und gebrech(en) erhalt(en)
              haben, Zwisch(en) Jost(en) Hansenn Zu Lindes, vnd
                   Petern zu Lindes, Jost(en) Hanß(en) selig(en) Hausfrawen
                   bruder, des gleich(en) seines bruder Thonges nachge=
                   lass(nen) widwe, Anlangenede die ehebereddung
              Zwisch(en) Jost(en) Hanß(en), vnd Engenn seiner Hauß=
                   frawen selig.     Ist vff beuelch(Befehl) des H. Peter
                   Clotz(en) Renthmeisters. Auch uff begeren Jost(en)
                   Hanß(en), Heut dato diß exam(en) in rei memo=
              riam verhrichtet und gehalt(en),  vnd sind die
              Zeug(en) desweg(en) ChristoPherrn Craft schultheisß
              Zu Lindes. It(em) Gerlach(en) Stohr(en) vnd Jost(en) Bachma(nn)
              beide Scheff(en) des Centgerichtts, mitt eim leiblich(en)
              eid Pelad(en) erinnertt vnd verwiret(?) vnd hab(en)
              nach einander in sonders als sichs gehörtt, ab=
              gehort
1) Testis Thebes Joannes vo(n) Hernßheim quali=
                       ficatus. p hat deponirt
             Nach dem allerhant bereddung geplagen word(en)
             Sey der Ehlich Zwische(en) Thost(en) Hansen und Eng(en)
             seiner gesponß ,  Auch mit irer bruder(beider?) wisß(en) vnd
             willen nemlich also beschloß(en), was sie schon
             ererbtt hetten vnd Zusam(men) brecht(en), damitt söle(söln?)
             eins das ander beerben , da sie on hindrlasß(en)
             leibs erb(en) vor einander abstürben , Sey aber
             keins künfftig(en) anfals oder vffersterbens gedacht
             word(en)
2)3)4)    Michels Henrich vo(n) Hernßh(eim)   \
Testes    Peter von Lindes burger Zu Giessen   -
          Philips Schmitt Zu Lindes           /
          diese drei Zeuge(en) haben ein hellig vnd gleichermaßt(en)
          deponirt als Thebes Joannes
          Ac(tum?) den 29t(en) Februarij Anno p 84.
                                             Joannes Schiberstein Stattschreiber
                                                zu Gisßen p

[II, 40; undatiert. Nach dem Inhalt zum 29. Februar 1584 gehörig.]

Jost(en) Hans zu Lindes hat in sach(en)
geg(en) seiner hausPrawen selig(en) brodr
petern # It(em) seines brudr Thonges hausfraw[= gestr.] W.
Anna # zu Lindis, belangendt der ehe=
bereddung p ettlich Zeug(en) vff Zulass(en)
der ober keit(?), abhören, Etzesche(r) im beisein
Christopher Crafft, Schultheiß(en), Gerlach
Stohren vndt Jost(en) Bachmann. beide Schef(fen) Ze
Lindez vnd sint die Zeug(en) mitt eid belad(en)
erinnert vnd ver.... p vnd hab(en) deponirett
als volgt

j Testis Thebes Johannes Zu Hirnßheim
             qualificat(us) deposidit
Als sie erstlich die ehebereiddung(?) daruff beschlosß(en)
was Hans Jost seiner Hausfraw(en) Eng(en) Zubrechtt
vnd ererbtt hett. It(em) hinwidder was Eng(en) schon
ererbtt hett, vnd was sie schon dermals hett(en)
# vnd zusam(men) brecht(en) dasmals #

damit soll eins das ander beerb(en). da sie on
hinderlasß(en) Leibs erb(en) vor einander abstörben
________________________________________________

~ Testis
    Michels Henrich vo(n) Hirnßheim
          qualificat(us) depositit
Diser Zeug hat eben einerlei deponirt .  wie Thebes
      Joannes .
3 Testis Peter vo(m) Lindes, civis Giessen(us), qualificat(us) p depositit
  der ehelich sei Beschlosß(en) was sie Zusam(men) brechtt(en)
  damitt söll eins das andr erb(en). .ob sie schon kein
  Kindr mitt einander hiltt(en).
4 Testis Philips Schmitt qualificat(us) diposidit
hat einerlei deponirt wie die andren
      It(em) Zuß(ammen) alle einhellig angeZeigt es
         sei weiter keins nachfals odr kunft/[Rand beschädigt]
          Vffersterbens gedachtt word(en).

[Ich verstehe den Eintrag so, daß es vertragliche Absprachen gegeben hat für den Fall, daß Josten Hanß oder seine Frau Enchen sterben, bevor ein gemeinsames Kind geboren wird.
Da es nun aber „beschwerden und gebrechen“ gibt, gehe ich davon aus, daß ein gemeinsames Kind existierte, bevor Enchen verstarb.
Theoretisch könnte dieses Kind schon der err. um 1581 geborene Johannes Lentz sein, siehe unten.]

Nennungen in den erhaltenen Listen der Centner von 1578 - 1588:
1578: Josten Hanß [1579 nachgetragen; bei den Schöffen ist in dieser Liste
„Joisten Hermann“ nachträglich gestrichen.]
1581: Josten Hanß [ebenso in den Listen von 1583/84; 1585; 1586 und 1588]

[Er ist möglicherweise der Vater von Johannes Lentz. So wird es von Frau Elisabeth Lenz angenommen. Bisher habe ich keinen Beweis dafür gefunden.
Durch den Nachweis, daß er der Stammvater der Lindeser „Jung“ ist, siehe unten, wird diese Annahme aber sehr unwahrscheinlich.]

[Vom Namen her müßten Josten Hermann und Josten Hans Brüder sein.
Vom Alter her handelt es sich eher um Vater und Sohn.
Herman wird schon 1568 genannt, ist also mindestens um/vor 1543 geboren, evtl. wesentlich früher. Dafür spricht auch, daß er 1578 schon Schöffe war. Er steht allerdings an letzter Stelle der Schöffenliste.
Die neuen Schöffen wurden immer an der letzten Stelle eingetragen und rückten langsam nach oben.

Josten Hans, der 1579 Centner wird, ist dann wohl um/vor 1555 geboren.
Wenn er ein Bruder von Herman ist, und nicht der Sohn, ist er deutlich jünger, vielleicht aus einer zweiten Ehe des Ludwigs Jost.]

[In den Centgerichtsakten zu Lindes wird 1615 ein verstorbener Jung Hanß erwähnt:
CGA,II,83: 21.09.1615
Reinhardt Schmidt & Melchior Wormbser von Gießen prozessieren gegen „Jung Hansen Hinder lassen Erben“ wg. einem Ackertausch ihrer schwegerin Margred.
CGA,II,85: 08.10.1616: „Jacob Jung zum Lindiß Clagt sein zweyt Gericht vff Reinhard Schmidt, burger in Giessen“ ..
[Nach diesen Einträgen in den CGA kann sicher davon ausgegangen werden, daß Hanß der Vater von Jacob Jung ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist er auch der Vater von Conradt Jung und wahrscheinlich auch der von Caspar Jung in Lützellinden.
Während bei Jung Hanß nicht der Wohnort angegeben ist, heißt es bei Jacob Jung zum Lindiß, er wohnt also in Linnes.
Beim weiteren Abschreiben der Akten des Centgerichts Lindes fiel dann auf, daß ab ca. 1580 immer mal wieder ein Junghans genannt wurde, der eindeutig in Lindes wohnte.
Wo aber blieb dieser Junghans in den Listen der Centner, die von 1578 bis 1588 aus mehreren Jahren erhalten sind?
Warum tauchte er in diesen Listen nicht auf?
Ebenfalls war die Frage, warum kein Jung in der Wallsteuerliste von 1617 genannt wird, noch unbeantwortet.
Aufklärung brachten dann die Akten des Jahres 1596 und zwar zur Gerichtssitzung im Herbst.
Hier findet sich im Rügenzettel des Centschützen der folgende Eintrag:]
1596, Herbst; II, 70r:
Junghansen 2 Pferde haben Hanß Anck(en)[= gestrichen; darüber:] Klanschuch vf
d(er) Lohn in Erbeiß Hauß(ten) gegang(en),
  Idem Pferde haben Jorge Kausen hinseids d(er) Hege In d(en) Wissen gegang(en),
lagk d(er) Jung vnd schliff
[Die zwei Rügen für die beiden obigen Feldfrevel erhält:]
Josten Hans! [I, 133]
[Damit war sicher, daß „Junghans“ und „Josten Hans“ eine Person sind.
Dieser erscheint dann auch 1617 als Joisten Hans in der Wallsteuerliste. Er ist zwar, nach den Centgerichtsakten, 1617 schon verstorben, aber die Familie wird noch unter diesem Namen zur Steuer veranlagt.]

Vom Namen her ist Josten Hans eher ein Sohn von Ludwigs Jost, s. o., der 1565 in den CGA als Einwohner von Linnes genannt wird; siehe oben.
Dieser wiederum dürfte ein Sohn von Wiegels Ludwig sein, der 1502 bei Otto Stumpf in der ältesten erhaltenen Steuerliste von Linnes als „Ludwig  Wiegeln Sone“ erscheint. Sein Vater hieß dann einfach nur Wiegel.
So kann nach den CGA davon ausgegangen werden, daß der Familiename Jung auch in Linnes "neu" entstanden ist und daß die Linneser Jung zu einer Familie gehören, die schon 1502 hier lebte.]

[Im Folgenden sind die Nennungen von „Junghans“ und Josten Hans“ in den CGA zusammen gestellt:]

1579, Fastengericht; [I, 79]
-- j Ruge  Jost(en) Hanß(en) fraw hatt vber Dem bahn gegrast.
  [I, 79r]
 -- j Ruge  Josten Hanß(en) frauen schwester Auch vber den Bahn graß(en)
gegang(en).
[I, 80]      Kuhe Ruge,
   ij Ruge  Josten Hanß(en) meijdtlein dergleich(en) gehut
1581; [I, 31 a]; Zentgericht gehalt(en) den 27 September Anno 81
  Josten Hanß(en) dinstmeydtlein hatt Haffern vnd wecken geraufft.
1582;[I, 81r] Gericht gehalt(en) Mitwochenn vor Michahelj Anno  p 82  C
               Ruge wie volgett
3  It(em)  Dauid Stebes sohn hat geschlaff(en) sindt dem Jung(en) Hanß(en)
sein Khue Jns korn gegang(en).
1583; 10.04; [I, 83]: Hanß Jung.
1583; [I, 83r] Gericht gehalt(en) P(ost) mittwoch(en) nach Michaelii
Anno  p  83
4  Hanß Jung(en) Hausfraue Zu schad(en) gegrast.
1583; [I, 84r]
21 Desgleich(en) Jung(en) Hanß(en) Pfer im selben gromett gang(en).
1584; 06.05.; [I, 85]
5 It(em) Crest Eckharts wittwen Jung hat mit seiner Mutter vndt Hanß
Jung(en) Pferdenn In der habern gehutt,
1586; 07.10.; [I, 87]
11 It(em) Junghanß(en) Knab hat die Pfert durch das Korn laßß(en) laffen.
28 Junghans Magdtlein.
1587, Herbst; [I, 89r]
Jung Hanßen Jung hatt mit den Pfertten durch die wießen und frucht
geritten.
Jung Hanßen Magdt hat 2mal mit den Kuehen in stopbeln gehut.
1588, Herbst; [I, 91]
Merten Schefer hatt Jung Hanß die gersten abgrastet
1589; [I, 93] Gericht gehalten zu Mitfasten 89 - die Rug(en)
Jungen Hanß Pfert uff Johannes gebel Korn funden
1589; [I, 93r] Gericht gehalten Mittwoch nach Michahely 89
Junghannß hunr haben hinder dem dorff in der haber gang(en).
1591; [II, 69]
Henckell waldschmidt Zu Heuchelum hadt mit 2 Pflug(en) Jung Hansen vom
Lindis, Vndt Paulus dech(en) Zu Giessen, durch die Haffern gefahrn,
1591; [I, 95] Gericht gehaltenn zum Lindiß Freitag den 8t 8briß Anno 91
      Jost Hanß undt Johann Ebert Die Linde(?) Heimburger zum Lindiß Lagen ..
1593, 24.09; [I, 129r] Rugen
Jung Hanß – 1
1594, 08.10; [I, 131]
Jung hanß Magt ...
1596; Herbst; [II, 70 & 70r]
Deß Schneiderß fraw Margredta hat Junghansen vfm drisch hinseits d(er)
hegege gegrast,
Christ Eckharts Saw vf i Sontagk Vndwigk dem dorff In Junghansen Möhrn Im
gartt(en) schad(en) gethan.
1597; Herbst; [II, 73a]
Junghansen Magt Auch daselbst gegrast,
1598; [I, 134]
Junghansen Junge Zum Lindis.
1599; [I, 134r]
Junghansen Megtgen.

[In diesen Einträgen ist nur bis 1583, im Herbst, von seiner Frau die Rede. Diese ist vor dem 29.02.1584 verstorben; siehe oben.
Ob er noch einmal geheiratet hat, bleibt bisher unklar.]

Im KB Lützellinden wird 1599 als Patin genannt:
Ein dochter, Elsbeth, Jois Wentzeln,
Dn. 17. Trinit. Suscept. Hanß Schupff
Baltzer Grossen uxor Lindana, vndt Anna
Jung Zu Lindeß. [17. Sonntag nach Trin. = 30.09.]

[Diese „Anna Jung“ muß entweder seine 2. Frau oder eine Tochter von ihm sein.]