Johann German, 15431627 (84 Jahre alt)

Name
Johann /German/
Nachname
German
Vornamen
Johann
Auch bekannt als
Johann Müller; Johan German der Moller
Geburt
Beruf
Müller in Allendorf/Lahn
Geburt einer Schwester
Heirat
Geburt eines Sohns
Geburt eines Sohns
Tod eines Vaters
Tod einer Mutter
Tod eines Bruders
Geburt eines Enkelsohns
Tod eines Sohns
Geburt eines Enkelsohns
Geburt einer Enkeltochter
Tod eines Sohns
Quelle: #26
Tod einer Schwester
Details zur Zitierung: Seite 69
Tod
Bestattung
Familie mit Eltern
Vater
1578
Geburt: Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 1578Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Mutter
1578
Geburt: Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: um 1578Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat HeiratGießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
er selbst
15431627
Geburt: vor 1543 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 27. März 1627Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Bruder
1583
Geburt: Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 1583Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
jüngere Schwester
15481607
Geburt: vor 1548 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1607Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Familie mit Elßbeth NN
er selbst
15431627
Geburt: vor 1543 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 27. März 1627Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Ehefrau
Geburt: Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heiratvor 1567Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
1 Jahr
Sohn
15671607
Geburt: vor 1567 24 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 1607Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
4 Jahre
Sohn
15701599
Geburt: um 1570 27 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 1599Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Notiz

*: [Geschätzt; 23 Jahre vor vmtl. Heirat.]
oo: [Muß wohl um/vor 1567 gewesen sein.]
+: KB 1 Lützellinden, Seite 30; 1627:
vf Oster Dienstag ist Johanne German
zu Alendorff begrab(en) word(en).

"Amend", "Moller" und "German" in Allendorf:

1470: Stumpf: German.
1482: Stumpf: Germann; Germa(n) Peter.
1492: Stumpf: Germeß Henctzgen; Germeß Kringen.
1496: Stumpf: Germeß Henctz; Germeß Kringen; Germeß Pettergen.
1502: Stumpf: Girmans Kreyngen Ww; He(n)ctz Girman.
1509: Stumpf: Girmes Heintz.
1520: Stumpf: Germes Heintz – 2 Pf.
1532: Stumpf: [Keine Nennung.]
1547/48: Stumpf: [Keine Nennung.]
1555: Stumpf: [Es wird kein Germann, Moller, Amend genannt.]
1568: Stumpf: Müller Johann; Cuntzgen. [1568 und 1575 keine Germann genannt.]
1575: Stumpf: Johann Müller; Cuntz Gernanndt – frei.

1578: Vogteigerichtsakten:
Er, Richardt vnd Johannes German ge=
  brud(er) werd(en) Inn Ir voigttguth Erblich
  erkannt von Vatter vnd Mutt(er) ererbtt.

1578: Stumpf: Cuntz Girmanß Ww. / Johann Muller
-------
[Richard und Johannes German, Brüder, erben von ihren Eltern, Vater war vmtl. Cuntz German. Seine Witwe wird nur 1578 bei Stumpf genannt; muß aber dann auch bald verstorben sein.
War dieser „Cuntz German“, der doch wohl in Allendorf gelebt haben muß, ein Nachkomme der von 1470 bis 1509 in Allendorf genannten „German, Germeß, Girmes“? Vmtl. ist er identisch mit „Cuntzgen“ (1568) und „Cuntz Gernanndt“ (1575).
Wer war „Er/Ern [Herr] Richard“, der dann schon 1583 verstorben ist?]
--------
1579: VGA:
Niclaß Baltzer Ist gerichtlich Ingesetztt
  In eyn Placklin Lands hind(er) dem hack(en)
  Rayn stost vff dj Mühl So ehr umb
  Deysen Niclaß(en) Erblich erkaufft.
[Es gibt also 1579 schon mindestens eine Mühle in Allendorf! Der Eintrag hat sonst keine Bedeutung hier.]

1580: VGA:
Germans Ped(er)s dochter Crein vnd Ench(en) seyner
  dochter Kind(er) werd(en) voigtleuth vff dj voigttgüth(er)
  vom Vatter vnd Aldtuatter selig(en) ahnerstorb(en).

1581: VGA:
Peter Beppeler württ Voigtman wegenn
 seynes verstorbens Stiff Sohns Christmans Ja
 cobs selig(en) Sohns vfferstrb(en).

Elias vnd Hans German Zu Heuchelheim
Item Melchior Philips(en) selig(en) Funff Kinder
 sindt voigtman word(en) Inn den Erbfall
 d(er) voigtguth(er) von Schwigerfraw(en) vnd
 Aldtmutter ufferstorb(en).

1581: VGA [später]:
Als Peter Beppeler seynes StiffSohnns
 Jacobs selig(en) weg(en) Voigt mann worden
 Also erscheynen vor Diesem Gerichtt Johans
 Chrißman Als eyn Stam, Item Elias
 vnd Hans German von heuchelheim sampt
 Iren Jüng(en) Fünff (Philips=gestrichen) Melchior Phi=
 lips selig(en) Kind(er) vor den and(er)n Stamm
 Vnnd dann Johannes Lo auch vor
 sich vnd seyner Mitterb(en) vor den dritt(en)
 Stam p thundt eynen Spruch vnd Inrede
 Ihnen Künfftge gerechttig Keitt vnnd
 Erbfall obg(enann)tes Ires Vettern des Jung(en)
 Jacob Chrißmans selig(en) Voigttgüth
 ahnlangendt vorZubehaldenn.

Johannes Lo begehrett mitt Kauffer
 Zu seynem theil Inn obg(enann)tem Garth(en) Zusein
[Diese Einträge haben wohl nichts mit der Frage nach der Herkunft der Amend zu tun.]

1583: VGA:
Henrich Volck vnd d(er) Müller werd(en) Ingesetztt
  In dj voigttguth von Ern RücKens selig(en)
  Kinder, ahngeerbett.
[Ich kann diesen Eintrag nur so lesen; aus dem Folgenden wird aber deutlich, daß es sich um die Kinder des verstorbenen Herrn Richard (German) handeln muß.
Ebenso wird hier schon klar, daß Johann Germann „der Müller“ (welche Mühle?) ist, was später noch einmal ausdrücklich gesagt wird.]

1583: VGA [später]:
Vff Klag Henrichs VolcK vnd deß(en) Consort(en)
 geg(en) vnd wider Johan German   Das
 Beklagtter billich alle ahnerstorbene guther
 dj Vogtt als and(er) Erbgüth von Ern
 Richards Kind Irer aller Nehist(en) ahner=
 storb(en) sein soldte,        BeKlagter Aber sich
 vernemen lest gestehe Ihn nicht ahn den
 voigttgütternn.

Vrthell Erkennett
 Eyn Erbar Schöffe      Das Er Johann
 Ihnen sobaldt vff Ire Klage anttwortt
 Zugeb(en) schüldigk sein soldte.
Vff Klag vnd antwortt Henchrich(en)
 Volck(en) et Consort(en),   So dan Johann
 Germans,     ErKennet Eyn Erbar Gerichts
 Schöffe Dweill sich BeKlagtter offentt
 lich [ver=gestr.]horen laß(en) das Clager Ire voigtt
 guth(er) Zuuorauß,  So der gleich(en) dan hin=
 widderümb BeKlagtter Ides theill Ire Voigt
 gutter vor vbergebenem vnd bewilligtem
 verdrage behald(en) sold(en),        Konde diß
 Beklagter beweysen, soldt gehordt vnd
 forthers erKennett werd(en) was billich vnd
 rechtt sein woldte.

1589: Stumpf: Johan Gierman, Heimburger. [Ein Johann Müller wird nicht genannt.]

1592: VGA:
Lorentz von VolPertshauß(en) württ Erblich Inge=
 setztt Inn eyn halben Morgen Ackers So ehr Erb=
 lich vmb Johan German erKäufft gild In(n)e
 Einer mest(en) vnd ein dreyling weiß vnd Elff d.
 den Voigtt JuncKern Ire gePür.

Johannes Lo Ist Ingesetztt Inn eyner wieß(en)
 Abnutz(ung) Borgschafft halber, besag Johannes Ger=
 mans beyleygender Bekanttnus vnd handschrifft.

[später:]
Vrthell
ErKennet vff Clag Johannes [Volck = gestrichen, darüber:] Lo vnd Henrichs
  Hanß(en) geg(en) Johan German vnd vff sein Inrdede #
# [am Rand: # Ein Erbar Gericht]
Aldweil Ehr g(enan)nter Johan vnnd Elßbeth Ehleüth
  Inen beyd(en) Kaüffern Etzlich Erbguth(er) Erblich ver=
  Kaüfft sie verKauffer aüch wolbedechtlich Dehn
  weinkauff gedrunck(en) mit Kauffern:          Das
  sie (was voigttguth wehr) denselbig(em) Kauff
  Zuhald(en) schüldig weren.     Dweil verKaüffer Diese
  Kaüffer daher nichts abkondigt od(er) weinkäuff
  widerumb erlegtt.

1593: Stumpf: Johan German / Christ German / Peter Moller

1593: VGA:
Der Moller Johan German hat Erblich(en) verkaüfft j V(ierte)l
  ackers ahn Gerhards Christ(en) mit gePurlich(er) beschwerüng
  Henrichs Hanß(en) vor Zeh(en) güld(en) Ist also darin erKennet.
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[Hier wird m. E. ganz deutlich, daß der Müller Johann Germann identisch ist mit dem bei Stumpf seit 1568 genannten „Müller Johann“ oder „Johann Müller“, 1575 und 1578. Ab 1589 erscheint er dann auch bei Stumpf als „Johan Gierman, Heimburger“, 1593 als „Johan German“. 1593 erscheinen dann auch „Peter Moller“ und „Christ Girman“, die nach dem folgenden Eintrag vmtl. Brüder sind!
Ich gehe davon aus, daß sie Söhne von Johann Germann, dem (alten) Müller sind, der möglicherweise nicht mehr auf der Mühle lebt sondern im Dorf; und deshalb bei Stumpf wieder mit seinem „richtigen“ Namen erscheint.
Die Annahme, daß die Brüder Peter und Christ Söhne von Johann Germann sind, wird bisher aber nur dadurch gestützt, daß es laut Stumpf auch einen Christ Germann gegeben hat. Es gab aber zu dieser Zeit noch andere „Christ“ in Allendorf!]
[Nicht ganz auszuschließen ist aber auch die Möglichkeit, daß zwischen Johann Germann und Peter Amend keinerlei verwandtschaftliche Beziehung besteht. Peter Amend könnte auch ein Sohn des 1547/48 und 1555 in Lützellinden genannten „Hen am Ende“ sein; dann hätte er den Namen „Am Ende“ nicht erst in Allendorf erworben, sondern schon „mitgebracht“. Allerdings ist in Lützellinden kein Bruder „Christ am Ende“ nachweisbar.]
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1594: VGA:
      Moller
Peter ,, wurtt Gerichtlich Ingesetztt Inn dj Vatter
 liche vnd Mutterliche Voigttguth(er) So ehr vmb Christ(en)
 sein Brud(er) erKaufft.

Niclas Moller hat ob(en)g(enan)ntem Vetter Petern dieselbige
 guth(er) Erblich ab Kaufft   Ist auch Darin geweret
 word(en)  Soll sein gePuhrend beschwerung daruff
 dragen.

Hans Volck württ Erblich Ingesetztt In eyn halb
 Sodell  So ehr Niclas Müllern abkaüfft Gild seine
 gePur nach j seffter Korn In dj Volck(en) Pochtt.

Johann Germen Ist Gerichttlich Ingesetztt
 Inn dj voigtguther  So ehr Erblich vmb Steub(en)
 Elß(en) erKaufft  Dauon alle beschwerüng Zuerleg(en).
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[Peter scheint hier seinem Bruder Christ „im Vorgriff“ schon das spätere Erbe abgekauft zu haben, den Johann German ist ja noch weiter aktiv.
Ist das denkbar? Oder wurde an Christ von den Eltern schon Vogtgut übergeben?
Offensichtlich hat Peter kein eigenes Vogtgut bekommen.
Er verkauft das Vogtgut aber sofort wieder weiter; es war wohl ein Kauf, der nur getätigt wurde, damit er seinem Vetter Niclas das Gut verkaufen konnte, ohne daß Einspruch wegen näherer Blutsverwandtschaft erhoben werden konnte.
Wer ist aber Peters Vetter „Niclas Moller“??
Über die väterliche Seite müßte er ein Sohn des „ominösen“ Richard sein. Dessen Kinder sind aber schon als verstorben bekannt, s. o.
Außerdem hätte dann Niclas selbst bei Christ kaufen können.
Also muß er über die mütterliche Seite ein Vetter von Peter sein und für beide stellt der „Nachname“ Moller nur die Berufsbezeichnung da! Er sitzt dann wohl auf der Obersorg, oder auch Steinmühle genannt, die ja auch schon existiert hat.
Könnte er sich unter seinem „richtigen“ Nachnamen in den Listen von Stumpf verbergen?
Ab 1575 wird ein „Theisen Niclaus“ genannt; 1578 „Theisen Niclauß“; 1589 „Deysen Niclauß“; wohl identisch mit dem „Zeißen Niclos“ von 1593.
Da Niclas (der) Moller wohl aber eher in Peters Alter gewesen ist, käme vielleicht der einzige in 1593 noch genannte Niclas in Frage: der neu in Allendorf erscheinende „Nicloß Lam“, der 1599 als „Niclas Lahm“ erscheint. 1620 ist „Niclos Lahm“ Opfermann (als Müller??). Gleichzeitig heißt es „Luhe Niclos, ledig“. 1629: „Nickel Lahm + ư Guld. Besthaupt“ und „Niclaß Lohe, Opfermann, 1629 +“.]
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20.03.1595: Peter am End auf der Untersorger Mühle schreibt einen Brief – FB Allendorf. [Die Obersorg oder Steinmühle existiert auch schon.]

1596: VGA:
Stoffel Chrißman württ Erblich(en) gewert In dj Voigt=
  guth(er) So ehr Niclaß(en) Mollern (beneb(en) andern guthern
  Erblich(en) abKaufft)   nach Ordnung dieses Gericht
  Ingesetztt vnd gewerett.

1596: VGA: Vrthell
Belang(en) Eynen Kauff Zwüsch(en) Johan German, vnd Joes
  Loen,  Da der ErbKauff Im Kauffer nit vom verkauffer
  gestand(en).        ErKent Ein Erbar Gerichts Schoff
  Da Kaufer beweyß(en) kond den ErbKaüff wie ehr
  vorPracht,  Sold Im daruff mit dem Insatz
  bescheh(en) was recht were.

[später:]
Vrthell
Vff Inlegens Eynes Briff dorch Jorg SeyPen von
  Lind(en) gerichttlich(en) Ingelegt.       ErKent eyn Erbar
  Gerichtschoff Dieweill Johan German Im Jorg(en)
  odder seynem Schwehr der vffgericht(en) Pension nit
  In abred(en): Auch handtreich derselb(en) empfang(en)
 Daß sie Damit(?) Zufried(en) sein sold(en):     Da
  In aber ahn derselbig(en) Pfocht Inred beschehe.
  ehr Clager dan vffs Hauppttgeldt,   odder
  das voigtguth als vnderPfand Clagtte, soldt(en)
  sie wie recht darumb bescheyd(en) werd(en).

1598: VGA                     NB.
Peter Saur Zu dudenhoffen mit Johan German Contrahirt
eineß ackerß halben Versatzweise, Ist noch Im Zweiffel
ob der acker Vogtgutt seij, Vndt daß Versatzgeldt ---- 22. f. C/Rand/...

1599: Stumpf: Johann Girmann / Christ Gerhardts Ww. [Ist Christ Germann gemeint?? 1593 hat es keinen Christ Gerhardt gegeben, aber früher.] / Peter Moller

1601:
15.03.1601: „peter Möllers uxor vf der Sorg“ als Patin im KB Lützellinden genannt. (Bei Jost Schneider.)

1601, VGA:
Curdt Volck Zu Aldendorff Gerichtlichen Ingesetzt, In
  --- j. Sodel vngefehr Vogtgutt beim falthor gelegen, so er Vmb
  Johan German Erblich Erkaûfft, Geburliche beschwehrung davon
  Zu entrichten, Vor ---- 35. f. Kaufgeldt.

1603, VGA:
Peter ahm Ende Vndt Johan Vlrich In Ihrer pfleg=
  dochter Elsbethen, Johannis Volck hinderlassener doch=
  ter Zu Aldendorff Vatterlicheß vndt Mutterlicheß ahn=
  erstorben Vogttgutt Gerichtlichen Ingesetzt.

09.10.1603: „peter ahm Ende In der Sorg“ als Pate im KB Lützellinden genannt; auch bei Jost Schneider.

1607:
Rechnungen des Kirchenkastens Lützellinden 1607:
9. alb. Erbzinß, peters ahm Ende wittib,
auß Paull Leinwebers Hoffreide.
Der Eintrag zu Paull Leinwebers Hofreite bleibt, bis auf orthographische Veränderungen identisch über die Jahre:
1610, 1611, 1616, 1617, 1623, 1627, 1628, 1629, 1631, 1633, 1635, 1636 und 1637.

1638 heißt es dann, leider ohne jede weitere Angabe:
9. alb ErbZinsen Johannes Hoffmann von seiner Hofreid.

In den Kastenrechnungen 1607 gibt es auch noch folgenden Eintrag:
Ausgabe Korn
2. Mesten. peter Sorgerß witwen Zu Ihren Kindern gesteuret(gesteuert?)
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[Die Frage, warum der Tod von Peter Amend, der nach dem 09.10.1603 und vor 1607 erfolgt sein muß, sich nicht in den VGA niederschlägt, läßt sich wohl damit beantworten, daß er wohl kein eigenes Vogtgut besaß. Das Gut, das er seinem Bruder Christ abkaufte, verkaufte er sofort wieder. Erwerb von Vogtgut ist dann nicht mehr nachweisbar. Die 1603 genannte Vormundschaft war wohl unabhängig vom Besitz eigenen Vogtgutes.
Baltzer am Ende entfaltet dagegen eine rege Kauf- und VerkaufsTätigkeit von Vogtgut.]
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1607: VGA: Ins. Henrich Volck Zu Aldendorff Gerichtlichen Ingesetzt, In – j. Morgen ackerß ahm Wetzlar weg beneben Milcher Volcken gelegen. Item – j. vtl. driesch Im wingarten ahn Johann German So er vmb Henrich Volcken deß Eltern seligen Witwe seine Mutter, Vor – 16. f. Erblichen ahn sich erkaufft, geburenden Erbpfocht darauff Zu tragen.

1607: VGA: Ins. Baltzer ahm Ende Gerichtlichen Ingesetzt, In seiner Haußfrawen Ahntheill VogtGut, so Ihm Henrich Volcken witwe zu Aldendorff Ihnen Zur Breudtgaben Mitgeben.

1607: VGA: Ins. Baltzer ahm Ende, Gerichtlichen In Crein Volcken ahntheil Vögt Gutt Ingsetzt, so er Vmb Milcher Burgken gedachter Crein Vormunder Leihweise vmb
gewissen pfocht bestanden

1611: VGA: (Seite 84): Ins. k.
Baltzer ahm Ende Gerichtlichen Ingesetzt Gerichtlichen Ingesetzt, In -j. Vtl Vngefehr Vogt acker vffs der Heijger, ahn Henrich Volcken wittiben, Item ---30. Ruden, ahn der Horschmir(?) Vor Ihm selbst geleg(en), [gestr.: So er Vmb C] Item ---j. Viel(?) Vf dem Egesheimer Wege ahn Ihm selbsten,
So er Vmb Crein Adam Hildtbrandten Witiben Vmb ein Gessambte Summa Erblichen Erkauft, Gebuhrliche beschwerung darvf Zutrag(en).

1612, VGA: Seite 85:
Baltzer ahm Ende Zu Aldendorff / größerer Kauf
Seite 86 : Baltzer leiht von Deiß Volck.
Seite 87: Enders German kauft von Hans Fiedler und verkauft an Baltzer ahm Ende.

1615: Baltzer ahm Ende kauft. (2mal)
1616: Baltzer ahm Ende – wieder 2 Käufe.
1617: Baltzer ahm Ende – kauft 1mal.

1620: Stumpf: Endres German, Hirth / Johan German, ledig / Sorger Moln
[Warum wird Baltzer Amend nicht genannt????? Ist er auf der Mühle?
Er ist doch lt. Vogteigericht sehr aktiv im Aufkaufen von Vogtgut.]

30.06.1622: „Balthasar d(er) Müller vf d(er) Sorg“ wird als Pate im KB Lützellinden genannt, bei Hanß Witzel.

06.01.1625; KB Lützellinden:
Donnerstag die 3 Regum sind alhier
miteinand(er) Zur Kirch(en) gang(en) CasPar
Schwartz, Milchior Schwart(zen) s: .............
sohn Zu Gieß(en) mit Margarethen (?)Päns(?) [Peters ??]
am Endt s: eheleibliche dochter.
[Auch wenn der Vorname des verstorbenen Vaters nicht mehr lesbar ist, muß sie m. E. eine Tochter von Peter Amend sein, die bis zur Heirat bei der Mutter in Lützellinden lebte. Als Pate bei ihrer ersten Tochter wird im KB Gießen „Jacob Am Ende von Litzellinden“ genannt. Bei einer Enkelin ist 1656 „Rudolf, der Möllner vf der Sorg“ Pate; frdl. Mitt. Dr. Wilhelm Bingsohn.]

1625: Baltzer ahm Ende – 1 Kauf.
1628: Baltzer am Endt – 2 Käufe.
1628: Ins. Groß: Joes Lentz – 1 Kauf.

1629: Stumpf: beide Baltzer AmEndt u. Margreth / Enderß Gehrmann / Johann Gehrman, ledig / beide Johannes Lentz u. Gertraud, „hatt vff 12 Jahr in der Ehe gesessen“ / Sorger Möller
[Lt. FB Allendorf saß Johannes Lentz auf der Mittelsorger Mühle. Wenn Baltzer am End der Müller auf der Untersorg gewesen wäre, war der „Sorger Möller“ wohl inzwischen ein Nachfolger von Niclas Möller, einem Vetter von Peter am End, s.o.
Oder ist „Sorger Möller“ in der Mehrzahl zu verstehen?]

1629: Johan German verkauft an Jacob Hiltenbrand.
[Der Verkauf muß vor dem Tod von Johann German 1627 gewesen sein.]
1629: Joes Lentz Moller vf der Sorg – 1 Kauf.
1630: Baltzer am Endt – 1 Kauf.
1631: Johannes Deufel von Dudenhoffen – in Hausfrau Catharin Vogtgut.
1631: Baltzer am Endt – 1 Einsatz
1631: Johannes Lentz – 5 mal (Kauf/Tausch)
1631: Johan Germans erben Kinder verkaufen.
1633: Baltzer am Endt kauft von Jorg Peter zu Lindes.
1633: Baltzer am Endt tauscht mit Enders German.
1634: Baltzer am Endt kauft in der Linneser Au.
1636: Hans Lentz von Lindes – Vogtmann wg. seiner Frau.
1637: Baltzer am Endt – 2 Käufe.
1638: Johannes Lentz ertauscht ein Stück weingarten.

1638: CGA: [I, 150]
    Verzeichnus der Neuwen Cent=
    ner zu Lindes ahm 18 T. 8brs
          1638 ./.
  Baltzer Ahm endt schwach,   [Unter anderen.]
[Warum wird Baltzer am Ende 1638 neuer Centner in Lindes? Hat seine Mutter wirklich bis 1637 in Lützellinden gelebt und war sie bis dahin im Besitz des Centgutes?. Caspar Schwartz, der Mann seiner vmtl. Schwester, wird hier nicht genannt; er ist aber auch 1635 vestorben. Baltzer Amend vmtl. Bruder Jacob wird auch nicht genannt; er könnte auch 1635 an der Pest verstorben sein.
Die andere Möglichkeit ist, daß Baltzer Amends Schwiegervater oder Schwiegermutter ihm hier Centgut hinterlassen haben.
Baltzer ist 1638 schon krank gewesen, da er als „schwach“ bezeichnet wird.]

1639: In der Kriegsschadensliste, Heymann: Nicolas Laman (?) Dochter; Deiß Am End; Rudolf Am End; Melchior Am End; Johannes Lents (?).

1640: Stumpf: Baltzer am Ende rel. 1640+; Deyß ahm Endt, Hof frei; Endreß Germans Ww. arm; Johan German ledig; Joeß Lentz u. Gertraudt; Sorger Mohll.
[Baltzer Amend war 1640 verstorben, seine relicta stirbt auch 1640. Es wird nur noch ein Deyß Amend in der „normalen“ Liste genannt; in den beiden Kriegsschdenslisten sieht es anders aus. Warum hat Baltzer Amend (oder seine Witwe) mit seinem großen Besitz keinen Schaden??]
1640, Kriegsschadensliste: Stumpf: Melchior am Endt – 6; Rudolf am Endt – 21; Deiß am Endt – 9; Johannes Lentz – 8; Nicolaus Lamen Tochter – 8.

1641; VGA; [Seite 146]:
Vogtt Gericht gehalden montagß nach Quasimodogeniti Anno 1641 den 3 t mayij
k Theiß am Endt wurt auf seines vatterß vogt guht ingesetzt.
k Henrich am Endt wurt auf seines vatterß vogt guht ingesetzt.
k Rudolf am Endt wurt auf seines vatterß vogt guht ingesetzt.
k milchior am Endt wurt auf seines vatter vogt guht ingesetzt.
k milchior wil wurt auf seines schweeß vogt guht ingesetzt.
G Anthoniuß schneider von Holzhausen wurt gerichtlich auf seiner Haußfrawen
vogt guht ingesetzt wie Hohfs recht ist so Ihm von Ihrer mutter
anerstorben.
[Wenn das „Ihrer mutter“, das zwar nicht sehr deutlich geschrieben ist, kein Versehen des Schreibers ist, erbt Letztere nur von Baltzer Amends Witwe. War er ihr 2. Ehemann und hatte sie eine Tochter aus erster Ehe?]

Theiß Rudolf milchior Am Endt vnd milchior wil Die haben döngeß schneider und Henrich am End Ihr vogt guht so sie von Ihr vatter vnd schwieger vatter Erblich abgekaufft so sie von Ihrem vatter ererbt haben mit Ihrer gebürlichen beschwerungen wiß Darauf gehoret.

[Hier handelt es sich um die Erbschaft von Baltzer am End und seiner relicta, die lt. Stumpf 1640 stirbt. Bewiesen wird dies mit dem Heiratseintrag im FB Butzbach am 03.02.1642; siehe unten. Demnach hatte Baltzer Amend die Söhne Theiß, Henrich, Rudolf und Melchior, sowie zwei Töchter – eine verheiratet mit Anton/Dönges Schneider von Holzhausen; die andere verheiratet mit Melchior Will, nach Stumpf 1660 eine „Gertraud“.
Der nach Heuchelheim gegangene Henrich Amend und der „fremde“ Anton Schneider von Holzhausen verkaufen ihr Vogtgut sofort wieder.]

03.02.1642 „AmEndt, Mölchior“, V: Balthasar AmEndt(+), aus Allendorf im
Hüttenberg, heiratet in Butzbach Maria Elisabeth Weil, Tochter des
nassauischen mtskellers Conrad Weil. [FB Butzbach, 1916 & 3747]
[Dieser Heiratseintrag ist in sofern sehr hilfreich, daß er eindeutig beweist, daß Melchior ein Sohn des verstorbenen Balthasar Amend ist, sodaß obiger Eintrag in den VGA wirklich das Erbe von Balthasar Amend behandelt.]
[Melchior Amend ist vmtl. aus Allendorf verzogen; er schein t auch nicht in Butzbach gelebt zu haben, da dort keine weiteren Eintragungen im FB verzeichnet sind. Vielleicht ging er nach Oberndorf, wo laut Sterbeeintrag seiner Schwiegermutter der Schwiegervater gelebt hatte.]

1643; VGA: Gericht Gehalden Montag nach Qasimodogeniti Anno 1643

Auf Anstellung des Herrn Schultheißen haben die Hern schoffen Henrich Volcken Erben In die Hohft Buß bekandt.
Jacob Volck von Hirnßheim last sich gerichtlich insetzen auf die vogt güdter so Ihm sein mudter nach deß vadters thot vbergeben hatt.
Theiß Volck der gleichen
5 Endr(es) Volck
Johannes Burck auf seiner frawen Antheil der gleichen
Jacob Volck
4 Theiß Volck Endreß Volck Jacob Volck Johannes Burck die laßen sich Gerichtlich Insetzen auf Ihreß bruderß und schwagerß vogt guth so sie Ihm Erblich Aberkaufft haben.
[Seite 148]
G Johan Jorg Weigel von lindeß wirdt gerichtlich ingesetzt
In die vogt güdter die sein Haußfraue Ererbt hat von
Ihrem Vatter
Rudolf am Endt
3 Jacob Volck der gleichen
Johanneß Lentz
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[Dieser Eintrag ist schwer verständlich. Es steht genau so da, wie hier abgeschrieben; zum Vergleich auch die anderen Einträge dieses Jahres. Ich gehe davon aus, daß Johann Georg Weigel von Linnes mit einem eigenen, großen, Einsatz eingesetzt wurde, da er bisher nicht Vogtmann war und auch nicht der Sohn eines Vogtmanns. Die drei nachfolgenden werden alle mit kleinen Einsätzen, und zwar insgesamt 3, eingesetzt; sie sind schon Vogtmänner. Das „dergleichen“ gilt für alle drei.
Wer ist hier gestorben und hat Vogtgut vererbt??
Die einfachste Lösung wäre, daß auch Rudolf Amend, Jacob Volck und Johannes Lentz (welcher?? – es kann nur der Allendorfer Müller sein, der Linneser wurde schon wegen seiner Frau Vogtmann) Schwiegersöhne des Verstorbenen wären. Das ist aber nicht möglich, da ja ausdrücklich, wie sich später zeigt, Mühlenanteile vererbt werden. Rudolf Amend tauscht sein Vogtgut (teilweise?) wieder weg, zumindest an Jacob Volk (sofort) und J. Georg Weigel 1648, und erhält dafür deren Anteile an der Mühle.
Also müßte hier Rudolf Amends Vater verstorben sein.
Wir haben aber zwei Jahre vorher Rudolf Amend als Baltzers Sohn!
Als einzige logische Möglichkeit erscheint hier nun Herrn Johann Bayers, schon früher und ohne Kenntnis der VGA vorgeschlagene Möglichkeit, daß es einen Rudolf I. gab, der 1641 erbt und hier schon verstorben ist, gegeben hat.
Er hat dann einen Sohn Rudolf II. und drei Töchter.
Hier noch die folgenden Einträge aus den VGA:]
[Es wurde dann aber schnell klar, daß ein Rudolf Amend, der ältere, frühesten kurz vor/um 1607 geboren sein kann. Er kann kann dann unmöglich 1643 drei verheiratete Töchter und einen Sohn gehabt haben.
Also müssen hier vorerst große Unklarheiten offen bleiben.]
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1 Jacob Volck last sich dauschweiß insetzen auf Etlich vogt gutr so er vb Rotelf Werd= mol er tauscht Hat. [Dieser Teil ist am Rand untereinander geschrieben.]
[Hier hat wohl Jacob Volck seinen Anteil an der Mühle mit Rudolf am End gegen Vogtgut getauscht, wie später Johann Georg Weigel.]

3 Johan Jorg Weigell Rudolf am Endt Jacob Volck werden Ley weiß Inn Johanneß Lentz vogt guht gerichtlich ingesetzt

Melcher(?) Gimbel Jacob Luhe laßen Chrin[?] nickeln[?] leiweiß auf Ihrer Pfleg Kinder vogt guht gerichtlich insetzen wie an dießem vogt gericht brauchlich ist.

2 Theiß Am Endt Milchior Will laßen sich leiweiß In Ihreß bruder Michiorß
gut insetzen wie hir hoffs recht ist.

Gericht gehalten montag nach quasimodogeniti 1648
Johan Jorg Weigel läßt sich gerichtlich ein setzen Ufe Rudolf Am Endt Vogt gütter so er Umb sein Theil mühln ertauschn hat.