Jacob Volck, 16041684 (80 Jahre alt)

Name
Jacob /Volck/
Nachname
Volck
Vornamen
Jacob
Geburt
Tod eines väterlichen Großvaters
Tod einer väterlichen Großmutter
Details zur Zitierung: Seite 69
Tod eines mütterlichen Großvaters
Details zur Zitierung: Seite 76
Geburt eines Bruders
Tod einer mütterlichen Großmutter
Details zur Zitierung: Seite 76
Geburt einer Schwester
Geburt eines Bruders
Geburt eines Bruders
Tod eines Vaters
Tod eines Bruders
Tod einer Mutter
Tod
Details zur Zitierung: KB I, 1636-1771
Bestattung
Details zur Zitierung: KB I, 1636-1771
Familie mit Eltern
Vater
15811642
Geburt: vor 1581 36 33 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 23. Mai 1642Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Mutter
15841660
Geburt: um 1584 32 29 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1660Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heiratum 1604Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
5 Monate
er selbst
16041684
Geburt: um 23. Mai 1604 23 20 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: 23. November 1684Hüttenberg/Hörnsheim, Lahn-Dill-Kreis, Hessen, Deutschland
7 Jahre
jüngerer Bruder
16101691
Geburt: um 1610 29 26 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 1691Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
4 Jahre
jüngere Schwester
1613
Geburt: um 1613 32 29 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
4 Jahre
jüngerer Bruder
16161660
Geburt: um 1616 35 32 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1660Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
5 Jahre
jüngerer Bruder
1620
Geburt: vor 1620 39 36 Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Gießen/Allendorf, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod
Details zur Zitierung: KB I, 1636-1771
Bestattung
Details zur Zitierung: KB I, 1636-1771
Notiz

1 PROP Kirchen-Senior in Hörnsheim
2 SOUR S196
3 PAGE KB I, 1636-1771

*: [Nach Altersangabe im Sterbeeintrag. Nach VGA, 1643, ist er sicher ein Sohn
von Henrich Volck in Allendorf; siehe unten.]
oo 1: [Nach VGA, vor 1628.]
oo 2: [Er war wohl zweimal verheiratet, da im KB Hörnsheim der Tod seiner
Frau "Elisabeth" dokumentiert ist. Diese Heirat war vmtl. vor Beginn der Heiratseinträge im KB Hörnsheim.]
+/#: Ann. 1684
den 23.9br. morgens zw. 10. u. 11. uhr. / #: den 25. ejusd.
Jacob Volck, Kyrchen Senior.
ungefehr 80 1/2 jahr.

Nennungen bei Stumpf in Hörnsheim:
1629: Jacob Volck und Margrethe. "Sie hat vor vielen Jahren Ulrich N. zur Ehe
gehabt, ist aber niemals eingeschrieben."
[1. Namensvertreter in Hörnsheim.]
1640: Jacob Volck.
1640, Kriegsschadensliste: Jacob Volck 39.
1660: Jacob Volck.

Nennungen in den VGA:
1628:
Jacob Volck wird gerichtlich Insetzen vf seiner Hausfraw Margrethen Vögtgütter erblich
die sie Von Vlrich Knartzen erblich geerbitt hatt.

1630:
Henrich Volck lest sich gerichtlich insetzen in einen Vogtacker an Kalten gehrn an Enders Schmitten gelegen
Vnd in einen halben Morgen Wissen bey Lindes vmb sein Sohn Jacob Volcken erkaufft vmb ein Summa gelt,
so in die halb Hub Land, so vmb 300 f ist erkaufft word(en), gehorig ist.

1634:
Ehrngeachte gunstige Hern, demnach Margreth Ulrich Knartzen ß. nachgelaßene Wittib, ietzo Jacob Volcken Haußfraw,
Zu denen Von Johan Knartzen, auch desen Hausfrawen Anna, nunmehr beide selig, Verlaßene guter, Die kommen beits
durch erbgangs Recht, oder auch Kaufsweiß, berechtiget Zu sein, vermeinen, alß gesteht sie dißfals niemanden, wer auch der sein mochte,
diese itz gedachten guter einiges Insatzs, weil auch der gegen offentlich von diesem erbaren gericht dargeg(en) protestirt haben,
biß so lang Vnd fern ein oder ander theil, wer an diesen [Seite 136:]
itzbesagten guttern, theil Zu haben Vermeinet, sich mit sein Volcken Hausfrawen, der gebür getheilet Vnd Verglichen,
da dan selbiges geschehen, mag sie vf selbigen fall alß dan einem andern sein Recht auch woll gönnen, Ihrer seits aber
Vnd in diesem (?)paß Sie auch, waß ihrer seits ihrer[gestrichen ?] des Insatz halber ihr geburen mochte, sich in nichts begeben
oder einiges Verseumnuß halber, Vnfleiß odr (?)Verseumnuß Zu Zu schreiben, eben meßig jirotestirt haben.
Vnd ob die die[gestrichen ?] widertheilen Zu solcher Vergleichung nicht an Zuhalten seyen, will Jacob Volcken Haußfrawen
selbes Zu rechtlichem erkantnuß gesetzt haben.
Peter Volck von Altendorf thut Inredt hergegen, weiß dißmals nichts Zugestehen, begert der Inlag Copiam.
Demnach in dieser gemein, wie auch andern angrentzenten orden, gnugsam bekant, wie dz im leben gewesen,
Johann Knartz Vnd desen Haußfraw Anna, welche Eheleut nicht allein stehenter Ehe Vnderschiedene guitter erzeuget,
sondern auch von ihrer beider leib(?) dreij Kinder erZielet darunder vorbesagter Ulrich Einß gewesen, Volchlichen[schwer lesbar,
da verbessert] aber der Vatter Johan Knartz Todts verfahren, demselbigen nach dan deren dreyen Kinder zwey auch verstorben,
Vnd also Ulrichen, neben der Mutter Anna im leben verlaßen, beZihet sich dieses fals Jacob Volcken [Seite 137:]
Haußfraw nicht allein vf daßienige, ez menniglichen dieser fäll halber im hütten berg bekant, Sondern auch daßelbige
VnZweifPentlich in wurckliche theilung  gebracht, wie es dan auch die naturliche Rechten an sich selber[salben ?] beits geben;
so dan bey Solmischer Ordnung welche im Hüttenberg bey vblichem bratns(??), (?)..mit feilschen helbe[hellen ?] vnd klaren worden
gefunden wirdt, dz Rechte Vnd von beiden banden, naturliche leibliche geschwister mit dem noch vberbliebenten Ehegatten,
dz sey Vatter oder Mutter, Zu sambt den andern noch lebenden geschwistern, deß abgestorbenen geschwister die gutter
Zu gleich in die Haubte(n ?) sich betheilen Wan nun in diesem fall der paß richtig, dz Ulrich Knartz seines Vattern ß. tod erlebet,
Vnd also er vnd seine geschwister, deren gutter eigentumbs Herrn worden, billich alß in den selbigen Eigentums seine geschwister
auch verstorben, Er vermog itzangeZogener ordnung vnd Rechten neben der Mutter ein Vnfehlbar Erben gworden sey, Vnd alß vber
dieses er Ulrich der Mutter Anna Eheleiblicher Sohn gleichmessig gewesen, dz er neben dem, von ihr Annen in Zweiter Ehe erZiehltem
Kindt sein antheil gleichmässig zu gewarten.  Die weil dan des absterben halben der angeZoge paß gantz richtig, wii dorfkuntig,
darab abr wird er theil Verlengerung Zu suchen vermeinet, dardurch Sein Volcken Haußfrawen Zustentiger guter Nutzen Zu [Seite 138:]
Zu entZiehen Vermeinet, alß bittet sein Volcken Haußfrawe alle die ienige gutter, so er Knartz vnd sein Haußfraw Anna erseßen,
so lang mit arrest Zu beschlag(en) sich deren Zu enthalten, biß diese sachen der gebur rechtens außgetragen, Vnd einem ieden
sein gehöriges Antheil Zu kommen thät, setzt es ebenmesssig Zu erkantnuß
 Vrtheil
In sachen Jacob Volcken wonhaftig Zu Hörnßheim Clager an Einem, Entgegen Peter Volcken Zu Altendorf wegen seiner Vertrawten
Catharinam B. andertheils etlicher streitigen Vogtgutter belangent, Aldieweil Peter Volck bey sitzentem gericht der Inlag Copiam begeren thutt,
Erkennen die Hern Schöpfen, [es folgt ein unklares Zeichen, dann:] ihm solches mitt Zu theilen. (?)Den Arrest belangent,
sol er dißmahls ingestelt sein, biß Zu beßerer auß fuhrung der sachen.

23.05.1642:
Henrich Volcken w. Lest sich gerichtlich insetzen vf ein acker am Allen gericht vmb Jacob Hillebrandt Kind(er) vormunder vor Zehen
gulden gibt Järlich ein halben sechter korn an ihr selber gelegen.

1643:
Auf Anstellung des Herrn Schultheißen haben die Hern schoffen Henrich Volcken Erben In die Holzst Buß bekandt.
Jacob Volck von Hirnßheim last sich gerichtlich insetzen auf die vogt güdter so Ihm sein mudter nach deß vadters thot vbergeben hatt.
Theiß Volck der gleichen
Endr(es) Volck
Johannes Burck auf seiner frawen Antheil der gleichen
Jacob Volck
Theiß Volck Endreß Volck Jacob Volck Johannes Burck die laßen sich Gerichtlich Insetzen auf Ihreß bruderß und schwagerß vogt guth
so sie Ihm Erblich Aberkaufft haben.

1652:
Jacob Volck von Hirnsheim last sich gerichtlich in setzen Versatzweiß so er Johannes Jungen von Leistern Zehen gülden Vor gestreckt.

Zeuge / Pate zu: Anna Schmitt ʿ11393 getauft 05.06.1640 Hörnsheim (35625 Hüttenberg-Hörnsheim, Hessen)