Abraham Christ, 15501610 (60 Jahre alt)

Name
Abraham /Christ/
Nachname
Christ
Vornamen
Abraham
Familie mit Eltern
Vater
15271583
Geburt: vor 1527Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 18. April 1583Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Mutter
1593
Geburt: Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1593Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
er selbst
15501610
Geburt: vor 1550 23 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 1610Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
9 Jahre
jüngere Schwester
15581635
Geburt: vor 1558 31 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: nach 1635Gießen/Kleinlinden, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
3 Jahre
jüngere Schwester
1560
Geburt: vor 1560 33 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
1 Jahr
jüngere Schwester
1560
Geburt: um 1560 33 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Fernwald/Annerod, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
1 Jahr
jüngere Schwester
1560
Geburt: um 1560 33 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Fernwald/Annerod, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
3 Jahre
jüngere Schwester
1562
Geburt: um 1562 35 Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Familie des Vaters mit NN NN
Vater
15271583
Geburt: vor 1527Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: vor 18. April 1583Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Stiefmutter
Geburt: Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Tod: Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Heirat Heiratvor 1550Linden/Leihgestern, Kreis Gießen, Hessen, Deutschland
Geburt
Details zur Zitierung: 32,11
Tod
Notiz

*: [Geschätzt. Er wird bei der ersten Nennung 1575 mindestens 25 Jahre alt gewesen sein. Er kann aber deutlich früher geboren sein, da die nächst frühere Liste aus 1568 stammt.]
+: [Siehe unten, VGA von 1610.]

Dr. Faber: Christen Abraham, Li 1575-1599; K 1581-1616; 1616 KM; 1590 bis 1592 bezahlt Abraham Schäfer die Pension (Zinsen), die Christ Abraham vorher und nachher bezahlt; ein Abraham Schäfer findet sich nicht in den Listen! [Bei Dr. Faber wird kein Vater angegeben.]
[Durch die VGA wird eindeutig klar, daß es einen Vater und einen Sohn dieses Namens gegeben hat, siehe unten. Der Vater ist 1610 verstorben!]

Nennungen bei Stumpf: siehe bei "Vater" Peter. [Dieser ist vmtl. Vater.]

Nennungen im Vogteigerichtsbuch Allendorf:
Voigttgerichtt gehald(en) Anno 83 (Seite 15)
Montags Pg Quasi modo gtj
Groß Eynsätz
Hanns Peter Zu Leigsternn.
Hanns Donges Zum Lindes.
Bernhardt vnd Johann Faulstich Zu Anrod.
Catharina Ir Schwegerin vnd Stifschwiger.
Hanns Schöfer Zu VolPershauß(en).
Kleyne Insetz
Christ Abrahamm Zu Leigstern württ nach Ordnung dises Gerichts Ingesetztt Erplich Inn alles seynes Vatterlichs Erb ahn stamm theil Darnach Inn den Acker halb ahn Rüdüng So ehr vom Schweher beKomen, Züm Dritten Inn seynes Schwager Paül(us) theil So ehr Im geschencKt.
[Letzter Eintrag von 1983:]
Hanns Ped(er) Zu Leigstern württ Gerichttlich Ingesetztt In das Voigtt
guth so ehr vmb seynen Bruder Dongeßen Erblich gedauschett.

[Da es sich bei dem ersten Eintrag um einen "großen Einsatz" handelt, kann keiner der genannten ein Kind eines Vogtmannes sein, denen wird der "klein Einsatz" gewährt. Diese Tatsache macht den Eintrag schwer verständlich. Es müßten demnach die Brüder Hans und Donges, sowie Bernhardt und Johann Faulstich (wohl auch Brüder oder Vater und Sohn?) jeweils die Tochter eines Verstorbenen geheiratet haben.
Damit bleibt aber die Position der Catharina noch unklar. Bei den Einträgen fällt auf, daß der Schwager in heutigem Sinn auch meist als solcher niedergeschrieben ist, in der weiblichen Form oft als "schwegerin", bei "schwiger" ist der Schwiegervater/mutter gemeint.
Demnach müßte Catharina die 2. Ehefrau von Christ Abrahams Vater sein.
Die Faulstich könnten Stiefschwiegersöhne oder Schwäger von ihr sein; ebenso die Brüder Hans Donges und Hanns Peter.
Es ist aber ganz unüblich gewesen, daß Brüder eines Verstorbenen erbten, wenn leibliche Nachkommen da waren.]

Bei der weiteren Bearbeitung des Eintrags ergab sich noch:
1583; Kleine Einsätze:
Christ Abrahamm Zu Leigstern württ nach Ordnung dises Gerichts Ingesetztt Erplich Inn alles seynes Vatterlichs Erb ahn stamm theil Darnach Inn den Acker halb ahn Rüdüng So ehr vom Schweher beKomen, Züm Dritten Inn seynes Schwager Paül(us) theil So ehr Im geschencKt.

Adams Hans nach Ordnung Ingesetztt Inn das virrdte theill ahm RüdungK.

.... [Es folgen andere Einsätze; dann:]
Adams Melchior Zü Lind(en) Ingesetztt In des Vatters voigttguther.

[Hier ist m. E. von der Erbschaft des Adam Jung auszugehen.
Christ Abraham erbt von seinem Vater und von seinem Schwiegervater.
Gleizeitig schenkt ihm noch sein Schwager Paulus seinen Teil.
Es ist zu vermuten, daß er deshalb den halben Acker am Rüdung bekommt; während „Adams Hans“ nur das vierte Teil bekommt. Das dann noch fehlende Viertel erbt, wie ein Eintrag aus 1585 beweist Johann Schöffer aus Volpertshausen, der es mit seinem Schwager Christ Abraham tauscht:
Christ Abraham wurtt Gerichtlich vnnd nach gewonheitt dieses voigtgerichts rechtt Erblich Ingesetztt Inn v virtell acker vhngefehr der Rüdüng gautt das virdte theil Ahn Im selbst geleg(en) So ehr Kautts weiß Erbliche(en) vmb seynen Schwager Johann von VolPershauß(en) getauschet Soll(en) dj drey halbe Seffter voigttweiß vom Stamm Zu Leystern Ohnabruchlich den Gerichts Voigtt JungKhern Irrlich vngehindert geb(en) werd(en).

Andere Vogtgüter des Vaters erbt dann „Adams Melchior“, der in Großen-Linden zu „Melchior Jung“ wird, während in Leihgestern 1589 und 1593 „Adams Hanß“ und „Adams Paulus“ genannt werden. 1599 wird von den beiden nur noch „Adams Hans“ genannt. 1620 heißt es „Hans Adam.“
Interessanter Weise wird in Großen-Linden 1589 und 1593 ein „Paulus Jung“ genannt. Ob hier ein Zusammenhang besteht, ist noch unklar.
M. E. kann aus dem obigen Eintrag aber geschlossen werden, daß Hans Jung die Söhne Paulus, Hans und Melchior, sowie eine Tochter, die mit „Christ Abraham“, und eine, die mit Johan Schöfer in Volpertshausen verheiratet ist, hinterläßt.
Ein Sohn Adam, bei Dr. Faber "Adam Jung II.", wird nicht genannt!]

VGA, 1685:
Christ Abraham wurtt Gerichtlich vnnd nach gewonheitt dieses voigtgerichts rechtt Erblich Ingesetztt Inn v virtell acker vhngefehr der Rüdüng gautt das virdte theil Ahn Im selbst geleg(en) So ehr Kautts weiß Erbliche(en) vmb seynen Schwager Johann von VolPershauß(en) getauschet Soll(en) dj drey halbe Seffter voigttweiß vom Stamm Zu Leystern Ohnabruchlich den Gerichts Voigtt JungKhern Irrlich vngehindert geb(en) werd(en).

VGA, 1588:
Christ(en) Abraham würt erblich Ingesetztt Inn ein acker 30 Rude(en) vngefehr fordernd ahm Vrlingk(?) gildz sein gePühr sampt and(er)n darin gehorigen güthern, Bede vnd zehnd, So ehr vmb Adam Quembachs withwhe erkaüfft vor 3. .f. Ingesetzt.

VGA, 1588:
Zum Gerichts schopffen diß Gerichts IngeZogen. Crist(en) Abraham. LodwigK Gobell, vnd Jacob Gerhard.

VGA 1589:
Abraham Zu Leigstern Ist Gerichtlich(en) Ingesetztt Inn eyn Placklin ackers ahm Rudüng So ehr Erblich vmb Adams Hanß(en) vmb Fünff guld(en) erKaufft hatt vnd gildt daselbige Ackerchen sein theil Voigtweiß.

VGA 1610:
Christ Abraham Zu Leigstern Gerichtlichen Ingesetzt In sein ahntheill VogtGutt, so Ihme die Mutter vbergeben.

Idem Christ Gerichtlichen Ingesetzt In Ein Ahntheill Wissen, so er Vmb Milcher Jungen Von Linden erblichen erkauft, Vndt Itztgedachter Milcher Vmb Hanß Seijpen Zu Vor erkauft, Vmb Vndt vor ---- 17. f. kaufgeldt.

Johanneß Bender Von Leigstern, Gerichtlichen Ingesetzt In seinerHausfrawen Ahntheill VogtGutt, so Iht Mutter Ihnen vbergeben.

Jorg schmidt vndt Gilbert Wentzel Verodnete Vormunder vber Christen Abrahamß dochter kungundt, Gerichtlich von weg(en) Ihrer pflegdochter Ingesetzt, In daß Ahntheill VogtGutt, so Ihr Mutter Ihnen vbergeben:/.
                                                                                       (Seite 82)

Itztgedachte Vormunder Gerichtlich wegen Ihrer pflegdochter Ingesetzt In ---- j. Morgen ---- 13. Ruden ackerß Vngefehr ahm Richleng (Richlung?, Richlweg??) Im kisfeldt Leigster Termineij geleg(en), so sie vmb Johanneß Bendern daselbsten Vor ----- 5. f. Erblichen erkauft,   Gebührlichen Vögt Weitzen daruf Zu trag(en).

Gilberdt Wentzell Zu Leigstern Gerichtlichen Ingesetzt In die New Wissen Zu Leigstern, so Ihme von der Mutter Erblichen Vbergeben worden, Gebührendt Ahntheill Vogt Weitzen daruf Zu trag(en).

Jörg Wentzel Zu Leigstern Gerichtlichen Ingesetzt In ---- ij. vtl acker Vngefehr ahm [etwas gestrichenes] Rudung beneben Christen Abrahamß Erben gelegen, so Ihme seine Mutter auch Erblichen Vbergeben:/.

[Hieraus ergibt sich eindeutig, daß es zwei Christ Abraham, Vater und Sohn gegeben haben muß.]